In die große Gruppe der Sachversicherungen gehört die Hausratversicherung. Auch wenn es sich hierbei um eine freiwillige Versicherung handelt, so gehört sie zu den wichtigsten Absicherungen, die in jedem Paket enthalten sein sollte. Denn die Schadensversicherung schützt vor den finanziellen Folgen, wenn eine Wohnungseinrichtung unwiederbringlich zerstört wird. Zu den Schadensfällen gehören Feuer, Brand, Blitzschlag und Sturm. Ebenso tritt sie bei einem Schaden mit Leitungswasser, der aus einem Rohrbruch resultiert, ein. Weiterhin gehört zu den Leistungen der Einbruch-Diebstahl, bei dem die Einrichtung entweder entwendet oder aber zerstört wird. In der Hausratversicherung lassen sich alle Arten der Gebrauchs- und Verbrauchsgüter absichern. In die Kategorie der Gebrauchsgüter fallen beispielsweise Möbel, Kleidung oder sonstige Einrichtungsgegenstände. Die Verbrauchsgüter beinhalten unter anderem Lebensmittel. Aber darüber hinaus sind auch Wertgegenstände im Leistungsumfang inbegriffen, die aus dem teuren Schmuck der Dame des Hauses oder eine wertvollen Vinyl-Sammlung bestehen können.
Die Grundlage der Hausratversicherung bildet die Versicherungssumme, die vertraglich vereinbart wird. Diese berechnet sich aus dem Wert des häuslichen Inventars und sollte in jedem Fall dem tatsächlichen Wert entsprechen, damit im Falle eines Schadens keine Unterversicherung vorliegen kann. Dies würde dann bedeuten, dass der Versicherte nur die abgeschlossene Versicherungssumme ausgezahlt bekommt, als was der tatsächliche Wert des Hausrats darstellt. Somit kann bereits ein enormer finanzieller Schaden zusätzlich die Haushaltskasse belasten. Wertsachen, wie Uhren, Schmuck, antike Münzen und ähnliches, sollten in einer separaten Versicherungssumme erfasst werden. Ebenso werden Fahrräder gesondert in die Hausratversicherung aufgenommen. Denn in der Regel wird eine festgelegte Summe pro Quadratmeter pauschal angerechnet, die jedoch für besondere Wertgegenstände nicht ausreichend sein wird.
Die meisten Versicherungsunternehmen bieten einen Unterversicherungsverzicht an. Dieser bewahrt den Versicherten vor der Prüfung des Hausrates, wenn ein Schadensfall eintritt. Dazu ist es wichtig, dass für den Schadensfall mindestens 650 Euro pro Quadratmeter vereinbart werden. Hierbei handelt es sich um einen rechnerischen Mittelwert, der jedoch in den meisten Fällen der Haushalte zutreffen würde. Dies bedeutet, dass bei einer Wohnungsgröße von etwa 60 Quadratmeter mindestens 39.000 Euro als Versicherungssumme zugrunde liegen müssen, damit der Unterversicherungsverzicht in Kraft treten kann. Wenn jedoch eine sorgfältige Ermittlung des tatsächlichen Hausrates ergeben sollte, dass der Wert unterhalb dieser Unterversicherungsgrenze liegt, dann sollte auch lediglich dieser Wert angegeben werden. Ebenso ist es im umgekehrten Fall eher anzuraten, den genauen Wert anzugeben, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein.
Grundsätzlich sollte jeder Verbraucher, der eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus bewohnt, auch eine Hausratversicherung abschließen. Dabei kommt es keineswegs auf die Größe oder den Wert des Hausrates an. Denn jede Wiederbeschaffung nach einem erlebten Schaden kostet nicht nur einen immensen Aufwand, sondern auch Geld. Sollten die eigenen Räumlichkeiten beispielsweise nach einem Brand nicht mehr bewohnbar sein, dann zahlt die Hausratversicherung die vorübergehende Unterbringung in einem Hotel für maximal 100 Tage. Selbst, wenn noch Hausrat brauchbar ist und zwischengelagert werden muss, werden diese Kosten übernommen.
Um eine sinnvolle Hausratversicherung zu finden, ist es wichtig, vorab einen Vergleich im Internet durchzuführen. Denn nur so lässt sich die beste Leistung zu den günstigsten Tarifen finden. Ähnlich wie bei der Kfz-Versicherung, haben die Versicherer Deutschland auch bei der Hausratversicherung in Tarifzonen eingeteilt. Die Einteilung ergibt sich aus der Anzahl der Häufigkeit der Schäden aller Art. So ist in Großstädten die Absicherung teurer, als beispielsweise auf dem Land. Statistisch gesehen ist es wahrscheinlicher, dass ein Schadensfall, wie Brand oder Einbruch-Diebstahl, in den Großstädten eintreten wird als in ländlichen Gegenden. Ebenso ist darauf zu achten, dass in den Versicherungsbedingungen alle Arten der möglichen Schäden aufgeführt sind. Eine günstige Hausratversicherung nützt keinem Versicherungsnehmer etwas, wenn Ausschlüsse bestehen und eine Regulierung für den Ernstfall nicht erfolgen wird. Da auch Schäden durch Hochwasser oder andere Elementarschäden in den letzten Jahren zugenommen haben, sollte der Verbraucher ebenfalls schauen, dass auch diese im Versicherungsumfang inbegriffen sind. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden, waren früher grundsätzlich ausgeschlossen. Heute müssen die Versicherer zumindest einen Teil übernehmen. Um möglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte auch auf dieser Punkt in den Leistungen enthalten sein.